Rechtsprechung
VG Stuttgart, 14.10.2008 - 10 K 4025/06 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Vergleich in Sachen Genehmigung der privaten Christlichen Grund- und Hauptschule Windischenbach e.V. als Bekenntnisschule der Gemeinde der Evangeliums-Christen Baptisten
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Klage auf Genehmigung der privaten Christlichen Grund- und Hauptschule Windischenbach e.V. als Bekenntnisschule der Gemeinde der Evangeliums-Christen Baptisten
Wird zitiert von ...
- VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05
Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus …
Die Kläger haben mit Schriftsatz vom 21.05.2007 den Antrag gestellt, den vorliegenden Rechtsstreit gemäß § 94 VwGO wegen Vorgreiflichkeit der Entscheidung über die Anerkennung der ... Grund- und Hauptschule ... e.V. - beim erkennenden Gericht anhängig unter dem Aktenzeichen 10 K 4025/06 - bis zur Entscheidung dieses Rechtsstreits auszusetzen und den eingetragenen Verein "... Grund- und Hauptschule ..." beizuladen.In der mündlichen Verhandlung weist die Klägervertreterin darauf hin, das Verfahren 10 K 4025/06 auf Genehmigung einer Privatschule als Ersatzschule sei insoweit mit dem vorliegenden Verfahren verknüpft, als beide Bestrebungen auf dem selben Bekenntnis beruhten.
Dem Gericht liegen die einschlägigen Behördenakten des Beklagten sowie die Gerichts- sowie Behördenakten zum Verfahren 10 K 4025/06 vor.
Der im Verfahren 10 K 4025/06 angegriffene Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart stellt bereits im Oktober 2006 ausdrücklich fest, dass - auch - die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte nicht erfüllt seien, da keine fachlichen und pädagogischen Ausbildungen sowie Prüfungen nachgewiesen seien.